Rückblick 2020 bis 2022 Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte in Dessau-Roßlau

Rückblick 2020 bis 2022 Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte in Dessau-Roßlau

 
Betreuungskräfte sind nach §43b, 53c SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Seit 2020 bieten wir diese Form der Fortbildung zur Aktualisierung und Erweiterung des Wissens sowie zur Reflexion der Praxiserfahrungen an. Diese Fortbildung berechtigt zur weiteren Ausübung der Tätigkeit als Betreuungskraft. 
Trotz hoher Auflagen im Rahmen der Coronapandemie haben wir unsere Kurse in Kleinstgruppen als Präsenzveranstaltung durchführen können. Lernen mit echter Begegnung war und ist unser Anspruch der Wissensvermittlung. Somit bieten Raum für Praxisübungen, Reflexion, Erfahrungsaustausch und Integration in den Betreuungsalltag. 
So erlebten die Teilnehmer spannendes, neues Wissen, AHA Momente, Impulse zur Aktivierung sowie Austausch über die Lebenswirklichkeit im Pflege- und Betreuungsalltag in den Themenfeldern:
  • Musikgeragogik
  • Validation in der Pflege
  • Patiententransfer
  • Dokumentation
  • Betreuungsangebote für Gruppen und Menschen mit Demenz
  • Betreuungsangebote und basale Stimulation im „Lebensraum Bett“
 
Wir sagen ein herzliches Danke für das gemeinsame Miteinander und gemeinsame Lernen. Schön, dass Du da warst. Schön, dass Sie da waren. 
 

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