Betreuungskräfte sind nach §43b, 53c SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wir bieten Ihnen diese Fortbildung zur Aktualisierung / Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Ziel der Pflichtfortbildung:
· Reflexion der Erfahrungen aus der bisherigen Betreuungspraxis
· Vermitteln von neuen fachpraktischen (Er)Kenntnissen
· Erfahrungs- und Wissensaustausch mit AHA-Effekten im Rahmen des Miteinanders
Themenfeld nach Wahl.
Für den 2-Tageskurs erhalten Sie 16 Fortbildungspunkte. Der Termin oder der Veranstaltungsort passt nicht für Ihr Team, dann sprechen Sie uns gerne an.
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